Mit unserer Kreistagsfraktion haben wir gemeinsam mit unseren politischen Partnern beantragt, dass im Rhein-Kreis Neuss das Konzept „Wohnen für Hilfe“ umzusetzen. Das Konzept wird in München bereits seit 20 Jahren erfolgreich praktiziert. Dabei geht es um die Vermittlung von Wohnpartnerschaften mit dem Ziel, generationenübergreifende Wohngemeinschaften zu gründen.
Unser Antrag vom 09. März 2021
Antrag für die Sitzung des Finanzausschusses am 11. März 2021
Wohnen für Hilfe
Sehr geehrter Herr Schmitz,
die Fraktionen von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 11.03.2021 zu setzen.
Antrag
Die Fraktionen von CDU, FDP und UWG/FW-Zentrum beantragen, dass die Verwaltung beauftragt wird, das Konzept „Wohnen für Hilfe“ im Rhein-Kreis Neuss umzusetzen.
Begründung
Wie alle Münchner und Kölner Umlandgemeinden leidet auch der Rhein-Kreis Neuss unter einem Engpass an bezahlbarem Wohnraum. Zudem gibt es viele größere Wohneinheiten (Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Wohnungen), die nur noch von Senior(in)en bewohnt werden, die zunehmend auf Hilfe im Haushalt angewiesen sind, und denen ohne entsprechende Unterstützung nur der Weg in betreute Wohnprogramme bleibt.
Das Konzept „Wohnen für Hilfe“ hat in den letzten 20 Jahren in München bewiesen, dass es tragfähig ist und selbst nach diesem langen Zeitraum nach wie vor erfolgreiche Vermittlung von Wohnpartnerschaften mit dem Ziel, generationenübergreifende Wohngemeinschaften zu gründen, ermöglicht.
https://www.studentenwerk-muenchen.de/wohnen/weitere-wohnangebote/wohnen-fuer-hilfe/
In Köln gibt es Wohnpartnerschaften zwischen den Generationen seit 2009
https://www.hf.uni-koeln.de/33042
Grundidee ist es, Generationen zu verbinden und Wohnraum zu teilen. Es werden Wohnungssuchende, meist junge Menschen mit älteren Menschen zusammengebracht. Gegenleistung ist nicht eine Mietzahlung, sondern eine individuell vereinbarte Hilfeleistung.
Die Hilfe umfasst dabei keine Pflegeleistung, sondern Hilfen in Haushalt und Garten, beim Einkauf, eine regelmäßige Begleitung zum Spazierengehen oder zum Arzttermin.
Als Orientierung für die Leistung wird vorgegeben:
1m² Wohnfläche = 1 Stunde Hilfeleistung im Monat. Zusätzlich werden vertraglich vereinbarte Nebenkosten monatlich bezahlt.
Neben der Vermittlung von Wohnpartnerschaften zwischen Student(inn)en und Senior(inn)en soll im Rhein-Kreis Neuss die Nutzung der Wohneinheiten schwerpunktmäßig durch Auszubildende (beispielsweise Auszubildende der ansässigen Pflegeheime) und andere Interessenten aus dem Bereich geringverdienender Arbeitstätiger erweitert werden.